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Seniorenumzug in Hamburg

Ins betreute Wohnen, ins Pflegeheim oder einfach in etwas Kleineres: Wir übernehmen den Umzug, die Auflösung der alten Wohnung – und sagen Ihnen, wer die Kosten übernehmen kann.

Wir sind aus Hamburg-Eimsbüttel und arbeiten in ganz Hamburg. Die Besichtigung ist kostenlos, und den Kostenvoranschlag für Pflegekasse oder Sozialamt schreiben wir Ihnen ebenfalls ohne Berechnung.

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Meistens ruft nicht die Person an, die umzieht

Sondern die Tochter, der Sohn, manchmal die Nachbarin. Oft ist es kein Umzug, den sich jemand ausgesucht hat: Nach einem Sturz wird ein Heimplatz frei, das Haus ist zu groß geworden, oder nach einem Todesfall passt die gemeinsame Wohnung nicht mehr.

Das ist eine andere Aufgabe als ein Umzug von einer WG in die nächste. Es geht selten nur um Kisten. Es geht darum, ein Leben auf weniger Fläche zu bringen, ohne dass dabei das Wichtige verlorengeht – und dabei nicht auch noch an Anträgen zu scheitern.

Wir schreiben das hier bewusst so ausführlich, weil die meisten Seiten zum Thema nur „einfühlsam und zuverlässig" versprechen. Das Nützliche steht weiter unten: was mit den Möbeln passiert, die nicht mitkommen, und wer den Umzug bezahlen kann.

Das eigentliche Problem: aus 80 Quadratmetern werden 25

Ein Zimmer im Pflegeheim ist oft kleiner als das bisherige Wohnzimmer. Auch betreutes Wohnen bedeutet in der Regel eine deutlich kleinere Wohnung. Der schwierigste Teil eines Seniorenumzugs ist deshalb nicht der Transport, sondern die Entscheidung, was mitkommt.

Für alles andere gibt es vier Wege, und wir können alle vier gehen:

Wichtig ist nur, dass diese Entscheidung vor dem Umzugstag fällt und nicht im Hausflur. Bei der Besichtigung gehen wir das mit Ihnen durch, Raum für Raum.

Vorher ausmessen – der Fehler, der am meisten Ärger macht

Der häufigste vermeidbare Ärger: Der Schrank steht im neuen Zimmer und passt nicht. Oder er passt, aber dann geht die Tür nicht mehr auf, oder der Rollator kommt nicht mehr vorbei.

Fragen Sie die Einrichtung nach den Maßen des Zimmers und am besten nach einem Grundriss. Messen Sie die großen Stücke ab, die mitsollen. Denken Sie an Türbreiten und daran, dass zwischen Bett und Wand Platz zum Pflegen bleiben muss.

Wenn Sie möchten, machen wir das bei der Besichtigung mit – wir nehmen die Maße der Möbel auf und sagen Ihnen ehrlich, was hineinpasst und was nicht. Das ist unangenehmer als ein „kriegen wir schon hin", spart aber am Umzugstag Tränen.

Wenn Pflege im Spiel ist

Wenn Demenz im Spiel ist

Ein Umzug bedeutet für Menschen mit Demenz den Verlust fast aller Orientierungspunkte auf einmal. Was hilft, ist keine besondere Technik, sondern Vertrautheit:

Und: Der Umzugstag muss nicht der Einzugstag sein. Manchmal ist es ruhiger, wenn die neue Wohnung schon eingerichtet ist, bevor die Person selbst ankommt.

Wer den Umzug bezahlen kann

Diesen Teil lassen fast alle weg – dabei ist er für viele Familien die eigentliche Frage. Es gibt drei Stellen, die in Betracht kommen, und sie haben unterschiedliche Regeln:

StelleWofürAntrag vorher?
Pflegekasse
§ 40 Abs. 4 SGB XI
Bis zu 4.180 € je Maßnahme, ab Pflegegrad 1 – wenn die bisherige Wohnung nicht sinnvoll angepasst werden kann und der Umzug die Pflege ermöglicht oder erleichtert.Nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen
Sozialamt
§ 35 SGB XII
Umzugskosten bei Grundsicherung im Alter, wenn der Umzug notwendig ist.Ja, zwingend
Jobcenter
SGB II
Bei Bürgergeld-Bezug – eigene Seite dazu.Ja, zwingend

Zur Pflegekasse. Der Zuschuss läuft über den Topf für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Daraus werden auch Treppenlifte und barrierefreie Bäder bezahlt – wer davon schon etwas in Anspruch genommen hat, hat entsprechend weniger übrig. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann jede bis zu 4.180 € geltend machen, insgesamt höchstens 16.720 € je Maßnahme.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Antrag nicht zwingend vor der Maßnahme gestellt sein muss. Trotzdem sollten Sie vorher mit der Pflegekasse sprechen: Wer nachträglich beantragt, muss im Streitfall selbst belegen, dass die Voraussetzungen vorlagen.

Beim Sozialamt ist es strenger. Hier muss die Zusicherung vorliegen, bevor der neue Mietvertrag unterschrieben und bevor ein Umzugsunternehmen beauftragt wird. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht vorgesehen – wer erst umzieht und dann fragt, bekommt in aller Regel eine Absage.

Was wir dazu beitragen: Wir schreiben Ihnen einen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag, den Sie einreichen können – kostenlos und unverbindlich, auch wenn am Ende jemand anders den Umzug macht.

Wo Sie unabhängigen Rat bekommen

Wir sind ein Umzugsunternehmen, keine Pflege-, Sozial- oder Rechtsberatung. Die Angaben oben geben die Rechtslage im September 2026 wieder und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Kostenlos und unabhängig beraten Sie die Pflegestützpunkte in Hamburg – zu Pflegegrad, Anträgen und Kostenübernahme. Bei Fragen zum Mietvertrag hilft ein Mieterverein.

Wie wir arbeiten

Ein realistischer Zeitplan

  1. Sechs bis vier Wochen vorher: Maße des neuen Zimmers besorgen. Mit der Pflegekasse oder dem Sozialamt sprechen, falls eine Kostenübernahme in Frage kommt. Kostenvoranschläge einholen.
  2. Vier bis zwei Wochen vorher: Entscheiden, was mitkommt, was in die Familie geht, was aufgelöst wird. Bewilligung abwarten, bevor beauftragt wird – beim Sozialamt zwingend.
  3. Zwei Wochen vorher: Ummeldung, Nachsendeauftrag, Strom, Telefon. Hausarzt und Apotheke informieren, wenn sich der Weg ändert.
  4. Eine Woche vorher: Wichtige Papiere, Medikamente und Wertsachen getrennt packen – die fahren nicht im Möbelwagen mit, sondern bleiben bei der Person.
  5. Am Umzugstag: Wir bauen zuerst Bett und Sessel auf. Fotos der alten Räume helfen uns, die gewohnte Anordnung zu treffen.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse den Umzug ins Pflegeheim?

Für den Umzug in ein Pflegeheim in der Regel nicht. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist für Maßnahmen gedacht, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern – also eher für den Umzug in eine geeignetere eigene Wohnung, wenn die bisherige nicht sinnvoll angepasst werden kann. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, entschieden wird dort.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Umzug?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, ab Pflegegrad 1. Aus demselben Topf werden allerdings auch Treppenlifte und barrierefreie Bäder bezahlt – was dafür schon verbraucht ist, fehlt hier. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann jede bis zu 4.180 Euro geltend machen, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.

Muss der Antrag vor dem Umzug gestellt sein?

Das ist der wichtigste Unterschied zwischen den Stellen. Beim Sozialamt und beim Jobcenter muss die Zusicherung vorher vorliegen – nachträglich wird in aller Regel abgelehnt. Bei der Pflegekasse hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein nachträglicher Antrag möglich ist; trotzdem sollten Sie vorher sprechen, weil Sie sonst im Streitfall selbst belegen müssen, dass die Voraussetzungen vorlagen.

Was passiert mit den Möbeln, die nicht ins neue Zimmer passen?

Vier Möglichkeiten, und wir übernehmen alle: mitnehmen, einlagern, in der Familie verteilen oder auflösen. Gut erhaltene Möbel nehmen soziale Einrichtungen häufig gern, der Rest wird fachgerecht entsorgt. Wir fahren auch an mehrere Adressen, wenn Kinder oder Enkel etwas übernehmen.

Räumen Sie auch die alte Wohnung leer und übergabefertig?

Ja. Haushaltsauflösung, Keller, Dachboden und Entsorgung machen wir selbst; Malerarbeiten und die gründliche Endreinigung übernehmen feste Partnerbetriebe. Das ist der Teil, der Angehörige sonst noch wochenlang beschäftigt.

Meine Mutter hat Demenz. Worauf achten Sie?

Wir stellen die gewohnte Anordnung so weit wie möglich wieder her – dafür helfen uns Fotos der alten Räume. Die wichtigsten Möbel bauen wir zuerst auf, damit es früh einen vertrauten Platz zum Sitzen gibt. Wir kommen mit einem festen Team statt mit wechselnden Leuten. Und der Umzugstag muss nicht der Einzugstag sein: Oft ist es ruhiger, wenn die Wohnung schon steht, bevor die Person ankommt.

Können Sie einen Kostenvoranschlag für die Pflegekasse oder das Sozialamt schreiben?

Ja, kostenlos und aufgeschlüsselt nach Leistungen, sodass die Stelle ihn prüfen kann. Er verpflichtet Sie zu nichts – auch dann nicht, wenn am Ende ein anderes Unternehmen den Umzug macht.

Rufen Sie uns an

Montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags nach Absprache. Sie erreichen einen festen Ansprechpartner – auf Deutsch und auf Arabisch.

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