Umzug mit Kostenübernahme durch das Jobcenter
Wenn das Jobcenter Ihren Umzug bezahlen soll, brauchen Sie in der Regel drei Kostenvoranschläge. Einen davon schreiben wir Ihnen – kostenlos, ohne dass Sie sich zu etwas verpflichten.
Wir kennen die Unterlagen, die das Jobcenter sehen will, und schreiben den Kostenvoranschlag so, dass er prüffähig ist. Auf Wunsch beraten wir Sie dabei auf Arabisch.
Was das Jobcenter übernehmen kann
Nach den Angaben des Jobcenters team.arbeit.hamburg kommen diese Posten in Frage – jeweils nach vorheriger Prüfung:
- Kosten eines notwendigen Umzugs, ausdrücklich genannt sind Mietwagen, Umzugskartons und Sperrmüllentsorgung
- Mietkaution und Genossenschaftsanteile – als zinsloses Darlehen, nicht als Zuschuss
- Sonstige Wohnungsbeschaffungskosten, etwa Eintrittsgelder für Genossenschaften
Sperrmüll und Entrümpelung gehören also dazu – beides machen wir ohnehin, das lässt sich im selben Kostenvoranschlag abbilden.
Der Punkt, an dem es am häufigsten scheitert
Die Zusicherung muss vorliegen, bevor Sie umziehen. Wer erst umzieht und danach die Rechnung einreicht, bleibt in aller Regel darauf sitzen. Sprechen Sie also zuerst mit Ihrem Standort, dann holen Sie die Kostenvoranschläge, dann wird umgezogen.
Zweiter Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Ein gewerblicher Umzug – also einer mit einer Firma statt mit Freunden und Mietwagen – wird nicht selbstverständlich bewilligt. Das Jobcenter übernimmt ihn, wenn Ihnen ein Umzug in Eigenregie nicht zuzumuten ist, etwa wegen Alter, Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen. Es lohnt sich, das im Antrag deutlich zu begründen.
Und für den gewerblichen Umzug sind drei Kostenvoranschläge einzureichen. Deshalb sind Sie hier.
So läuft es bei uns
- Sie rufen an und sagen, dass es um einen Umzug über das Jobcenter geht.
- Wir sehen uns die Wohnung an – kostenlos. Ohne das wird kein Kostenvoranschlag belastbar.
- Sie bekommen den Kostenvoranschlag schriftlich, aufgeschlüsselt nach Leistungen, sodass das Jobcenter ihn prüfen kann. Kostenlos und unverbindlich.
- Sie reichen ihn ein – zusammen mit den beiden anderen.
- Nach der Zusicherung machen wir einen Termin und ziehen um.
Wird ein anderes Angebot bewilligt, ist das für uns in Ordnung. Der Kostenvoranschlag kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Beratung auf Arabisch
Anträge und Fachbegriffe sind schon auf Deutsch sperrig. Wir beraten Sie auf Wunsch auf Arabisch und erklären, welche Unterlagen gebraucht werden und worauf es beim Kostenvoranschlag ankommt.
Wichtiger Hinweis
Wir sind ein Umzugsunternehmen und keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Angaben hier geben wieder, was das Jobcenter team.arbeit.hamburg öffentlich mitteilt (Stand September 2026); Grundlage ist die Fachanweisung zu § 22 SGB II. Was in Ihrem Fall übernommen wird, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Standort nach oder wenden Sie sich an eine Sozialberatung.
Häufige Fragen
Übernimmt das Jobcenter die Kosten für eine Umzugsfirma?
Möglich ist es. Das Jobcenter übernimmt einen gewerblichen Umzug, wenn Ihnen ein Umzug in Eigenregie nicht zuzumuten ist – etwa wegen Alter, Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen. Dafür sind vorab drei Kostenvoranschläge einzureichen. Entschieden wird immer im Einzelfall.
Wie viele Kostenvoranschläge brauche ich?
In der Regel drei. Einen davon schreiben wir Ihnen kostenlos. Die beiden anderen holen Sie bei anderen Umzugsunternehmen ein.
Was kostet der Kostenvoranschlag?
Nichts. Er ist kostenlos und unverbindlich – auch dann, wenn am Ende ein anderes Unternehmen den Zuschlag bekommt.
Ich bin schon umgezogen. Bekomme ich das Geld noch?
Meistens nicht. Die Zusicherung des Jobcenters muss vor dem Umzug vorliegen. Fragen Sie trotzdem bei Ihrem Standort nach, entschieden wird dort.
Zahlt das Jobcenter auch die Kaution?
Mietkaution und Genossenschaftsanteile können übernommen werden, allerdings als zinsloses Darlehen – Sie zahlen sie also zurück. Das ist etwas anderes als die Umzugskosten selbst.
Übernimmt das Jobcenter auch die Entrümpelung?
Sperrmüllentsorgung wird bei den Umzugskosten ausdrücklich genannt. Wir können sie mit in den Kostenvoranschlag aufnehmen, sodass das Jobcenter beides zusammen prüft.
Sprechen wir darüber
Montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr erreichbar, sonn- und feiertags nach Absprache. Wir beraten auf Deutsch und auf Arabisch.
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